Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Reisebausteine der Firma tervado GmbH
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen regeln im Teil A die Vermittlungstätigkeit der Firma tervado GmbH, handelnd unter der Marke Mister Trip, nachfolgend „Mister Trip“ abgekürzt. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie mit Mister Trip abschließen. Die Bestimmungen im Teil B werden, soweit wirksam vereinbart, nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 3.2 der Vermittlungsbedingungen, Inhalt des von Mister Trip vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Anbieter der Reisebausteinleistung. Lesen Sie diese Bestimmungen daher bitte vor Erteilung ihres Vermittlungsauftrages an Mister Trip sorgfältig durch. Ergänzende Fragen zu diesen Bestimmungen beantworten wir Ihnen vor und nach Erteilung des Vermittlungsauftrages gerne.
Teil A. Vermittlungsbedingungen
1. Stellung von Mister Trip, Geltungs- und Regelungsbereich dieser Geschäftsbedingungen, Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. Mister Trip wird im fremden Namen und auf fremde Rechnung der Anbieter von Beförderungsleistungen, individuellen Reisebausteinen und Unterkünften und Pauschalreisen – nachstehend einheitlich „Reisebausteine“ genannt - als rechtsgeschäftlicher Vertreter der Anbieter und somit ausschließlich als Vermittler tätig.
1.2. Soweit Mister Trip weitere touristische Leistungen vermittelt, gilt: Mister Trip hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleitungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von Mister Trip vorliegen.
1.3. Unbeschadet der Verpflichtungen von Mister Trip als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von Mister Trip) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist Mister Trip im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1. und 1.2. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages über die Reisebausteine. Mister Trip haftet daher bei solchen Aufträgen nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel im Zusammenhang mit den Reisebausteinen. Dies gilt nicht, soweit die vertraglich vereinbarte Leistung eine Pauschalreise oder eine sonstige Leistung ist, bei der Mister Trip ausdrücklich unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers ist. Hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung, diese Reisebausteine selbst betreffend, wird auf die Bestimmungen in Ziff. 13. der Vermittlungsbedingungen und in Ziffer 8 der Vertragsbedingungen in Teil B verwiesen.
1.4. Eine etwaige Haftung von Mister Trip aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von Mister Trip ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
2. Besondere Bestimmungen für Unternehmen, juristische Personen und öffentlich-rechtliche als Auftraggeber
2.1. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.
2.2. Soweit in diesen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas Besonderes angegeben ist, bezeichnet der Begriff „Kunde“ auch die in Ziff. 2.1 bezeichneten Auftraggeber, soweit diese Vertragspartner des Vermittlungsvertrages und/oder des Vertrages mit dem Anbieter der Reisebausteine sind.
2.3. Bei den in Ziff. 2.1 bezeichneten Auftraggebern gelten bezüglich der vorliegenden Vertragsbedingungen und deren eigenen Vertragsbedingungen:
a) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen Mister Trip und dem Auftraggeber und zwar auch dann, wenn diese Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich für anwendbar erklärt oder in Bezug genommen wurden.
b) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn diese vom Auftraggeber für anwendbar erklärt wurden und auch dann nicht, wenn Mister Trip solchen Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall nicht widerspricht.
2.4. Vertragspartner von Mister Trip und/oder dem Anbieter der Reisebausteine wird im Falle der Vornahme der Buchung durch ein Unternehmen oder einen sonstigen der in Ziff. 2.1 bezeichneten Auftraggeber ausschließlich dieses/dieser selbst, soweit bei der Buchung nicht ausdrücklich erklärt wird, namens und in Vollmacht des Teilnehmers und Leistungsempfängers der Reisebausteine zu handeln.
2.5. Handelt das Unternehmen bzw. ein sonstiger Auftraggeber im Sinne des Ziff. 2.1 für den Teilnehmer, bzw. Leistungsempfänger der Reisebausteine, so hat es/er für dessen sämtliche Verpflichtungen aus dem Vermittlungsvertrag und dem Vertrag mit dem Anbieter wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, soweit er eine solche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Rechtsbeziehung des Kunden zu den Anbietern
3.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Reisebausteine finden vorrangig die zwischen dem Kunden und dem Anbieter im Einzelfall, seitens des Anbieters gegebenenfalls durch Mister Trip als dessen rechtsgeschäftlichen Vertreter, getroffenen Vereinbarungen Anwendung.
3.2. Weiter finden die Geschäftsbedingungen des Anbieters Anwendung, soweit sie
a) mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB nach den Bestimmungen des § 305 BGB,
b) bei Auftraggebern im Sinne von Ziff. 2.1 mit diesen nach den für sie geltenden Grundsätzen der Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, wirksam vereinbart wurden.
3.3. Sind zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Reisebausteine dessen eigenen Geschäftsbedingungen entsprechend Ziff. 3.2 nicht vereinbart worden, so gelten für das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter die Bestimmungen in Teil B. dieser Bedingungen, soweit deren Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4. Hilfsweise geltend für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter der Reisebausteine und dem Kunden die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen mit Anbietern im Ausland nach den Bestimmungen des internationalen Zivilrechts und Zivilverfahrensrechts, insbesondere der einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft, im Regelfall das Recht des Landes gilt, in dem die vertraglichen Leistungen zu erbringen sind oder der Anbieter seinen geschäftlichen Hauptsitz hat.
3.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, die Vertragsbedingungen in Teil B. sowie die gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem die vertraglichen Leistungen zu erbringen sind, bzw. im Land des Hauptsitzes des Anbieters haben keine Gültigkeit, soweit
a) in zwingenden internationalen Bestimmungen oder in Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft, die auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Reisebausteine anwendbar sind, günstigere Regelungen für den Kunden enthalten sind.
b) oder das Recht des Kunden bestimmt ist, sich auf für ihn günstigere Bestimmungen des Landes seines Wohnsitzes oder ständigen Aufenthaltsorts zu berufen.
4. Abschluss des Vermittlungsvertrages
4.1. Mit dem Auftrag zur Vermittlung der gewünschten Reisebausteine bietet der Kunde Mister Trip den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an. Die Auftragserteilung bedarf keiner bestimmten Form, soweit Mister Trip nicht vorgibt, dass der Vermittlungsauftrag ausschließlich mit einem von Mister Trip hierfür zur Verfügung gestellten Buchungsformular zu erfolgen hat.
4.2. Der Vermittlungsvertrag kommt zu Stande, wenn Mister Trip dem Kunden die Annahme des Vermittlungsauftrags bestätigt. Die Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrages bedarf keiner bestimmten Form.
4.3. Wird der Vermittlungsauftrag vom Kunden auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt Mister Trip den Eingang des Vermittlungsauftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Vermittlungsvertrages sowie des Vertrages über die gewünschten Reisebausteine.
5. Allgemeine Vertragspflichten von Mister Trip, Auskünfte, Hinweise
5.1. Die vertragliche Leistungspflicht von Mister Trip besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen, entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden, sowie der Abwicklung der Buchung. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt in der Regel per Email durch den Anbieter, soweit diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten Anbieter getroffenen Vereinbarungen direkt von Mister Trip übermittelt werden.
5.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Mister Trip im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. 5.3. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
5.4. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Mister Trip gemäß § 675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
5.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Mister Trip nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reisebausteine zu ermitteln und/oder anzubieten.
6. Pflichten von Mister Trip, bezüglich Einreisevorschriften, Visavorschriften, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie Versicherungen
Im Falle der Vermittlung einer Pauschalreise gelten die nachfolgenden Ziffern 6.1. bis 6.7. nur, soweit nicht Informationen betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist:
6.1. Mister Trip unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit Mister Trip hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
6.2. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere Mister Trip bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht im Internetauftritt von Mister Trip wiedergegeben oder in anderen, dem Kunden vorliegenden Unterlagen enthalten sind.
6.3. Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann Mister Trip ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde deutscher Staatsangehöriger ist und in seiner Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
6.4. Entsprechende Hinweispflichten von Mister Trip beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
6.5. Eine spezielle Nachforschungspflicht von Mister Trip besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Mister Trip kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
6.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und der weiteren Teilnehmer.
6.7. Mister Trip ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihr vermittelten Leistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
6.8. Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reise-, Kranken- und Unfallversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht von Mister Trip insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reisebausteine oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
6.9. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist Mister Trip ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann Mister Trip ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Mister Trip kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
6.10. Mister Trip haftet im Falle der vertraglichen Vereinbarung einer Beschaffung nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von Mister Trip schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
7. Stellung und Pflichten von Mister Trip im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flügen, Zug- und Busbeförderungen
7.1. Bei der Buchung von Flügen, Zug- und Busbeförderungen wird Mister Trip ausschließlich als Vermittler eines Luft-, Bahn- oder Busbeförderungsvertrages zwischen dem Kunden und der jeweiligen Beförderungsgesellschaft tätig.
7.2. Mister Trip trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Beförderungsleistung, soweit Mister Trip nicht nach den Grundsätzen des § 651a Abs. (2) BGB den Anschein erweckt, Beförderungsleistungen als eigene Leistung zu erbringen. Eine etwaige Haftung von Mister Trip aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Vermittler bleibt hiervon unberührt.
7.3. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) die Bruttoendpreise der Beförderungsgesellschaften.
7.4. Die Entgelte für die Vermittlungstätigkeit von Mister Trip und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Buchung, Umbuchung oder Stornierung der vermittelten Beförderungsleistung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere im Internetauftritt von Mister Trip wiedergegebenen und durch Aushang in den Geschäftsräumen von Mister Trip bekannt gegebenen und vereinbarten Serviceentgelte. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme zieht Mister Trip die von der Beförderungsgesellschaft hierfür geforderten Entgelte ein.
7.5. Mister Trip kann Forderungen der Beförderungsgesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
7.6. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Beförderungsgesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrs-, Bahn- und Personenbeförderungsrechts für inländische Beförderungen und – soweit auf die jeweilige Beförderung anwendbar – unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die internationalen Vorschriften und die der Europäischen Union für Luft-, Bahn- und Busbeförderungen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen allgemein gültig, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderungsgesellschaft.
8. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
1.1. Mister Trip verlangt und vereinnahmt Zahlungen ausschließlich in seiner Eigenschaft als Vermittler und Inkassobevollmächtigter der vermittelten Unternehmen.
1.2. Die Zahlungsfälligkeit und der Zahlungsempfänger (entweder Mister Trip als Inkassobevollmächtigter oder der vermittelte Anbieter der Reisebausteine / das vermittelte Beförderungsunternehmen direkt) ergeben sich
a) soweit wirksam vereinbart aus den Vertragsbestimmungen zur Anzahlung und Restzahlung entsprechend den Regelungen in Teil B.
b) oder aus den im Einzelfall getroffenen und in der Buchungsbestätigung oder den Buchungsbedingungen des vermittelten Anbieters festgehaltenen Vereinbarungen.
Bei Pauschalreisen gilt: Mister Trip und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
1.3. Sind Zahlungen vereinbarungsgemäß an Mister Trip zu leisten, so besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung von Mister Trip, Kreditkarten zu akzeptieren.
Wird eine Kreditkartenzahlungen akzeptiert, so hat der Kunde Mister Trip die entsprechenden Zahlungen an die Kreditkartenorganisation als Aufwendungsersatz zu erstatten, mindestens jedoch 20 €, soweit dem Kunden mindestens eine andere übliche kostenfreie Zahlungsweise angeboten wurde. Dem Kunden bleibt bezüglich der Berechnung des Pauschalbetrages der Nachweis vorbehalten, dass Mister Trip keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind
8.5. Unabhängig von den nach Ziff. 8.2 getroffenen Zahlungsvereinbarungen ist Mister Trip berechtigt, gegenüber dem Anbieter der Reisebausteine und / oder den vermittelten Beförderungsunternehmen mit den Zahlungen entsprechend § 670 BGB in Vorlage zu treten und vom Kunden diese Zahlungen als Aufwendungsersatz zu verlangen. Entsprechendes gilt auch für Zahlungen auf Umbuchungsentgelte, Reiseversicherungen sowie Stornierungskosten.
8.6. Einem Aufwendungsersatzanspruch von Mister Trip gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Anbieter der Reisebausteine, bzw. dem vermittelten Beförderungsunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages des Anbieters, bzw. Beförderers, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen von Mister Trip als Vermittler ursächlich oder mitursächlich geworden sind oder Mister Trip aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
9. Serviceentgelte
9.1. Mister Trip erhebt Serviceentgelte gemäß entsprechender Preislisten, welche auf den Internetseiten von Mister Trip wiedergegeben, durch Aushang in den Geschäftsräumen bekannt gegeben oder dem Kunden vor dem jeweiligen Geschäftsanfall mitgeteilt werden.
9.2. Die Erhebung von Serviceentgelten kann durch Mister Trip auch durch Aufschläge auf die Endpreise der Anbieter der Reisebausteine, bzw. der Beförderungsleistungen dadurch erfolgen, dass für diese Leistungen durch Mister Trip ein einheitlicher Endpreis ausgewiesen wird mit dem Hinweis, dass keine weiteren Serviceentgelte anfallen.
9.3. Die Berechnung vereinbarter Serviceentgelte durch Mister Trip schließt das Recht von Mister Trip nicht aus, mit vermittelten Unternehmen Vereinbarungen über die Zahlung von Provisionen oder andere Entgelte zu treffen. Solche Zahlungen haben keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist.
10. Reiseunterlagen
10.1. Den Kunden trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Anbieters der Reisebausteine, bzw. des Beförderungsunternehmens, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flug- und Fahrscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung, dem Vermittlungsauftrag und dem Vertrag mit dem vermittelten Anbieter zu überprüfen.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über ihm erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Es wird empfohlen, zusätzlich Mister Trip zu informieren. Kommt der Kunde dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung von Mister Trip bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von Mister Trip aus dem Vermittlungsvertrag entfällt vollständig, wenn die in 10.1 bezeichneten Umstände für Mister Trip nicht erkennbar waren.
11. Pflichten von Mister Trip bezüglich Reklamationen gegenüber dem vermittelten Unternehmen
Im Falle der Vermittlung einer Pauschalreise gelten die nachfolgenden Ziffern 11.1. bis 11.3. nicht:
11.1. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung von Mister Trip auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
11.2. Eine Verpflichtung von Mister Trip zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen des Kunden besteht nicht.
11.3. Übernimmt Mister Trip die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet Mister Trip für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von Mister Trip selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
11.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Anbietern besteht keine Pflicht von Mister Trip zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
12. Obliegenheiten des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag
12.1. Den Kunden trifft die Verpflichtung, selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob die von ihm gewünschte Reisebausteinleistung seinen Fähigkeiten, Vorkenntnissen und sonstigen persönlichen Gegebenheiten entspricht und für ihn geeignet ist.
12.2. Ohne besondere diesbezügliche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung von Mister Trip zu überprüfen, ob die vom Kunden gewünschte Reisebausteinleistung für ihn geeignet ist und/oder ob er hinsichtlich seiner Vorkenntnisse, Fähigkeiten oder sonstigen persönlichen Verhältnisse den Anforderungen an die Zulassung und/oder Teilnahme bezüglich der jeweiligen Reisebausteinleistung erfüllt und/oder die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme gegeben sind.
12.3. Für den Kunden erkennbare Mängel der Vermittlungsleistung von Mister Trip hat er Mister Trip gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Mister Trip Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
12.4. Soweit Mister Trip eine Abhilfe durch
a) für den Kunden kostenfreie Umbuchungen oder Stornierungen
b) Kulanzlösungen des Anbieters der Reisebausteine aufgrund nachgewiesener ständiger entsprechender Handhabung
c) Zubuchung von Leistungen ohne Mehrkosten für den Kunden
oder in anderer Weise möglich gewesen wäre, entfallen Ansprüche des Kunden soweit ein eingetretener Schaden verhindert oder verringert worden wäre. Dies gilt nur dann nicht, wenn die entsprechende Mängelanzeige ohne Verschulden des Kunden unterblieben ist.
13. Haftung von Mister Trip
13.1. Mister Trip haftet nicht für die Angaben der Anbieter der Reisebausteine sowie der Anbieter von Beförderungsleistungen zu Preisen und Leistungen sowie für die Leistungserbringung selbst oder etwaige Mängel der Reisebausteine oder der Beförderungsleistungen. Mister Trip haftet gleichfalls nicht für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch den Anbieter der Reisebausteine, bzw. den Anbieter von Beförderungsleistungen.
13.2. Mister Trip haftet bei Annahme des Vermittlungsauftrages nicht für das Zustandekommen eines Vertrages mit dem gewünschten Anbieter der Reisebausteine, bzw. der Beförderungsleistungen. Mister Trip übernimmt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages keine Beschaffungsgarantie.
13.3. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 13.1 gelten nicht, soweit Mister Trip nach § 651a Abs. 2 BGB und den hierzu entwickelten Grundsätzen der Rechtsprechung als Reiseveranstalter anzusehen ist oder soweit für einen dem Kunden entstandenen Schaden eine Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von Mister Trip als Vermittler ursächlich geworden ist.
14. Verjährung von Ansprüchen des Kunden
14.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Mister Trip oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mister Trip beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mister Trip oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Mister Trip beruhen.
14.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
14.3. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Mister Trip begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
14.4. Schweben zwischen dem Kunden und Mister Trip Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Mister Trip die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Mister Trip findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2. Der Kunde kann Mister Trip nur am Sitz von Mister Trip verklagen.
15.3. Für Klagen von Mister Trip gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Mister Trip vereinbart.
15.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Mister Trip anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Teil B. Vertragsbedingungen für den Vertrag mit dem Anbieter der Reisebausteine
1. Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Reisebausteine
1.1. Mit der Buchung, die Mister Trip als Vermittler für den Kunden beim Anbieter vornimmt, bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Kunde ist an sein Vertragsangebot gebunden, soweit der Vermittlungsauftrag Mister Trip gegenüber vor der Vornahme der Buchung durch Mister Trip vom Kunden nicht zurückgenommen wurde. Ansonsten ist er 5 Werktage an sein Angebot gebunden.
1.2. Grundlage des Vertragsangebots des Kunden sind die Ausschreibung, die ergänzenden Informationen des Anbieters sowie das individuelle Angebot des Anbieters zu den jeweiligen Reisebausteinen, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von weiteren Teilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Der Vertrag mit dem Anbieter der Reisebausteinleistung kommt durch dessen Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zu Stande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Die Annahmeerklärung erfolgt in der Regel direkt gegenüber dem Kunden. Mister Trip unterrichtet den Kunden andernfalls entweder durch Weitergabe der Buchungsbestätigung des Anbieters der Reisebausteinleistung (oder einer Kopie hiervon) oder durch eigene, namens und in Vollmacht des Anbieters vorzunehmende, Buchungsbestätigung vom Zustandekommen des Vertrages mit dem Anbieter. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Zustandekommen des Vertrages ist im Zweifel jedoch der Eingang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Anbieters bei Mister Trip, welche insoweit als Empfangsbote des Kunden gegenüber dem Anbieter tätig wird. Der Vertrag mit dem Anbieter ist mit Zugang der Annahmeerklärung bei Mister Trip demnach rechtsverbindlich unabhängig davon abgeschlossen, wann Kunden die Information hierüber zugeht.
1.5. Der Kunde wird darüber informiert, dass er aufgrund der gesetzlichen Ausnahmetatbestände in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 für die mit dem Anbieter geschlossenen Verträge über Reisebausteine besitzt.
2. Bezahlung
2.1. Die Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB, bzw. den Nachweis einer Kundengeldabsicherung nach den Bestimmungen des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Zahlungen des Kunden entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen, jedoch nur dann, wenn der Anbieter nach den für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden im Einzelfall geltenden Bestimmungen zur Durchführung der Kundengeldabsicherung verpflichtet ist.
2.2. Nach Vertragsabschluss wird die in der dem Kunden vorliegenden Ausschreibung des Anbieters ausgewiesene, als Inhalt seiner Geschäftsbedingungen oder im Einzelfall vereinbarte Anzahlung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und – soweit erforderlich des Sicherungsscheins oder des Nachweises der Kundengeldabsicherung zu bezahlen.
2.3. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Leistungsbeginn zur Zahlung fällig, sofern ein Sicherungsschein zu übergeben oder die Durchführung der Kundengeldabsicherung nachzuweisen ist, frühestens danach.
2.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Anbieter berechtigt durch eigene Erklärung oder durch Erklärung von Mister Trip als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3. zu belasten.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Leistungsbeginn/Stornokosten
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag mit dem Anbieter zurücktreten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Rücktritt sowohl gegenüber dem Anbieter selbst, als auch gegenüber Mister Trip als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter und Empfangsboten erklärt werden.
3.2. Tritt der Kunde vor Leistungsbeginn zurück oder nimmt er die Leistungen ohne Rücktrittserklärung nicht in Anspruch, so kann der Anbieter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
3.3. Bei Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reisebausteine berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bis zum 30. Tag vor Leistungsbeginn: 20%
ab dem 29. Tag bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
ab dem 14. Tag bis 8 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
ab dem 7. Tag bis 4 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %
ab dem 3. Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Rücktrittserklärung: 90%
des Gesamtpreises
3.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Anbieter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
3.5. Der Anbieter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der Anbieter einen solchen Anspruch geltend, so ist der Anbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
3.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung sowie, bei Reisebausteinreisen ins Ausland, einer Reisekrankenversicherung und einer Versicherung bezüglich Rückführungskosten im Krankheits- oder Unglücksfall ausdrücklich empfohlen.
4. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
4.1. Der Anbieter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Anbieter muss in der konkreten Beschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisebausteine oder bestimmte Arten von Reisebausteinen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Der Anbieter hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage des Reisebausteins unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass der Reisebaustein wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt des Anbieters später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
4.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen anderen Reisebaustein verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, einen solchen Reisebaustein ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage des Reisebausteins durch den Anbieter diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reisebausteine, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises der Reisebausteine. Der Anbieter wird jedoch ersparte Aufwendungen zurückerstatten. Mister Trip wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Anbieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1. Der Anbieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
a) der Kunde die Erbringung der Reisebausteine, den Betrieb oder Ablauf der Reisebausteine oder andere Teilnehmer nachhaltig stört
b) oder wenn er den Aufenthalt bei Gastfamilien oder sonstigen Unterkunftsstätten, die Gastfamilie selbst oder den Beherberger oder andere Gäste erheblich oder fortlaufend stört,
c) oder wenn er gegen Gesetze des Landes, in dem er die Reisebausteine erbracht werden oder die ihm bekannt gegebenen Programmregeln oder Hausordnungen der Erbringer der Reisebausteine oder Unterkunftsstätten verstößt,
d) oder wenn er sich anderweitig in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2. Die Kündigung setzt im Regelfall einer Abmahnung durch den Anbieter oder seine örtliche Vertreter voraus, es sei denn, das vertragswidrige Verhalten des Kunden ist so erheblich, dass eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung objektiv gerechtfertigt ist. Eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung ist immer dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Kunden zu einem Aufenthaltsverbot (auch zur Aufhebung eines Visums) führt oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes eine Straftat (insbesondere auch bei Drogendelikten oder gegen die Bestimmungen zur Führung von Kraftfahrzeugen) darstellt.
6.3. Die örtlichen Vertreter und Mitarbeiter der Anbieter der Reisebausteine und die Unterkunftsgeber, sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht der Anbieter und Vertragspartner des Kunden den Vertrag zu kündigen.
6.4. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn die entsprechenden Umstände bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren und wenn für das Entstehen der Rücktrittsgründe keine Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Anbieter, insbesondere von Informationspflichten ursächlich oder mit ursächlich geworden sind.
a) Die Kündigung setzt eine Abmahnung durch oder den Anbieter oder deren Beauftragte voraus, es sei denn, der Verstoß oder das Fehlverhalten sind objektiv so schwerwiegend, dass auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers eine sofortige Kündigung des Vertrages durch gerechtfertigt ist.
b) Im Falle einer berechtigten Kündigung bleibt der Anspruch des Anbieters auf den vereinbarten Gesamtpreis bestehen. Der Anbieter erstattet jedoch den Betrag zurück, den er an Aufwendungen erspart oder der von seinen örtlichen Partnern und Leistungsträgern zurückerstattet wurde. Hierzu erteilt der Anbieter im Kündigungsfall eine nachprüfbare Abrechnung. Dem Kunden bleiben Einwendungen gegen diese Abrechnung vorbehalten.
7. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Anbieter oder dessen örtliche Vertretung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Unterlagen informiert. Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber dem Anbieter unter einer dem Kunden angegebenen Anschrift anzuzeigen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
7.2. Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von dem Anbieter nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen den Anbieter anzuerkennen.
7.3. Werden die Erbringung der Reisebausteinleistung oder der Aufenthalt in einer Unterkunftsstätte infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Vertragsdurchführung, bzw. die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Anbieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Anbieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Anbieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Preis des Reisebausteins beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Anbieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
8.2. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Anbieters sind. Der Anbieter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Anbieters ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung des Anbieters aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.